Service für Ihre Spenderbetreuung für die steuerliche Absetzbarkeit NEU
Welche Änderung gibt es für den Spender durch die neue Spendenabsetzbarkeit?
Die Spenderin/ der Spender kann seine geleisteten Spenden nicht mehr selbst von der Steuer absetzen. Die Organisation meldet für die Spenderin/den Spender die Daten an das Finanzamt.
Ab dem Steuerausgleich 2017 gibt es das Feld auf dem Formular des Finanzamtes zur Eintragung der geleisteten Spende nicht mehr.
Was muss der Spender tun?
Wenn die Spenderin/der Spender die Spende von der Steuer absetzen möchte, muss diese/dieser das Geburtsdatum und den Vor- und Zunamen einmalig der Organisation bekannt geben. Der Name muss genau nach der Schreibweise laut Meldezettel bekannt gegeben werden.
Was muss der Spender tun, wenn er keine Meldung an das Finanzamt wünscht?
Wenn die Spenderin/ der Spender die Spende nicht von der Steuer absetzen will, braucht die Spenderin/der Spender der Organisation das Geburtsdatum nicht bekannt geben.
Falls das Geburtsdatum bekannt ist, wird eine Restriktion in der Datenbank gesetzt, dass die Meldung an das Finanzamt nicht erwünscht ist.
Muss ich meine Daten den Spendenorganisationen bekannt geben?
Die Spenderin/der Spender ist nicht verpflichtet Daten bekannt zu geben. Will die Spenderin/ der Spender aber ihre/ seine geleistete Spende von der Steuer absetzen, müssen Geburtsdatum und Vor- und Zuname (Schreibweise lt. Meldezettel) der Organisation bekannt gegeben werden.
Ist die Übermittlung meiner Daten datenschutzrechtlich gesichert?
Ja. Die Organisation übermittelt dem Finanzamt die Spenderdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Höhe der Spende) in einer verschlüsselten Form.
Bis wann werden meine Daten dem Finanzamt gemeldet?
Die Organisation ist verpflichtet bis Ende Februar des Folgejahres die Daten dem Finanzamt zu übermitteln.
Kann ich meine Daten auch nach der Meldung noch bekannt geben?
Ja. Spenderinnen/Spender können ihre Daten auch noch später bekannt geben. Eine Nachmeldung ist bis zu 5 Jahren möglich.
Wie kann ich kontrollieren, welche Spendenhöhe gemeldet wurde?
Es werden Spendenbestätigungen verschickt, in welcher die Spendenhöhe angeführt wird.
In dem eigenen FinanzOnline ist die Summe der getätigten Spenden ersichtlich. Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Spendensumme pro Organisation ist in FinanzOnline auf der Ebene, wo auch der Gehaltszettel ersichtlich zu finden.
Was ist, wenn die Spendenhöhe nicht stimmt?
Sollte die Spendenhöhe auf der Spendenbestätigung bzw. im eigenen FinanzOnline nicht ident mit der tatsächlich geleisteten Spende sein, bitte dies der Organisation mitteilen.
Änderungen bzgl. der Spendenhöhe sind bis zu 5 Jahre im Nachhinein möglich.
In FinanzOnline ist nur die Summe der getätigten Spenden ersichtlich. Die genaue Aufschlüsselung der einzelnen Spendensumme pro Organisation ist in FinanzOnline auf der Ebene, wo auch der Gehaltszettel ersichtlich zu finden.
Was ist, wenn die Spenderin/ der Spender den Steuerausgleich schon früher als die Einmeldung erfolgt, machen will?
Ist kein Problem, die Spenderin/ der Spender kann den Ausgleich machen und wird vom Finanzamt automatisch informiert, wann das Finanzamt mit der Bearbeitung des Steuerausgleiches fertig ist. Dieses Jahr wird es vorrausichtlich bis Sommer dauern, bis ein Bescheid vom Finanzamt kommt.
Bis wann wird gebucht?
Alle Spenden die bis 31.12. eingelangt sind, werden dem Finanzamt gemeldet. Falls es Spenden gibt, die wir bis zum 3.1. bekommen und dem Vorjahr zugewiesen gehören, wird diese Änderung in Form von Korrekturmeldungen erledigt.
Kann ich künftig nicht mehr anonym spenden?
Selbstverständlich können Sie das auch weiterhin. Sie verzichten dadurch jedoch – so wie auch bisher – auf die Möglichkeit, Ihre Spende als Sonderausgabe im Zuge Ihrer (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung absetzen zu können.